Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Praxisorganisation und -management

Gesunde Mitarbeiter steigern den Erfolg

Medizinische Fachangestellte können einen großen Beitrag dazu leisten, Patienten auf risikoreiches Gesundheitsverhalten anzusprechen und sie entsprechend beraten. Doch nur wer selbst ein Bewusstsein für gesundes Verhalten entwickelt, kann Patienten erfolgreich und glaubhaft Gesundheitscoaching anbieten. Deshalb gilt auch: Nicht nur Patienten sollten für Risiken wie Tabak- und Alkoholkonsum, Übergewicht, Bewegungsmangel, Ernährung und Stress sensibilisiert werden. Sprechen Sie im Praxisteam darüber, welche gesundheitsfördernden Maßnahmen für Ihre Praxis in Frage kommen. Für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb bis zu 500 Euro jährlich je Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.

Aus der Ärzte-Zeitung

VERAH kommt jetzt in den Praxen an

Die Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) mausert sich zur Fortbildungsoption für Medizinische Fachangestellte. Die Versorgungsassistentin wird in einer 200-stündigen Fortbildung geschult, um arztentlastende Aufgaben übernehmen zu können. Dabei bleibt sie aber in die Abläufe in der Hausarztpraxis eingebunden. Dazu gehören koordinierende Aufgaben beim Fallmanagement, Hausbesuche, bei denen keine ärztliche Kompetenz nötig ist oder Hilfen für Patienten und Angehörige bei präventiven oder rehabilitativen Maßnahmen. Das Konzept kommt offensichtlich an. Bereits rund 450 MFA haben ihre Fortbildung abgeschlossen, 1.600 Praxisangestellte befinden sich noch in einem laufenden VERAH-Kurs. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.verah.de

Gerechte Urlaubsplanung für alle

Die Planung des Jahresurlaubs führt in vielen Arztpraxen zu Konflikten, etwa wenn sich die Wünsche der Mitarbeiter überschneiden oder wenn die Praxis während der Schulzeit in Betriebsferien geht. Betriebsurlaub ist rechtlich zu jeder Zeit zulässig, sollte aus Rücksicht auf Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern jedoch während der Schulferien angesetzt werden. Eine konkrete Höchstgrenze für Urlaubstage, die als Betriebsferien angeordnet werden dürfen, gibt es nicht. Mehr als zwei Drittel des Jahresurlaubs sind jedoch unüblich.

Wenn sich die Urlaubswünsche der Mitarbeiter überschneiden, hilft ein Gespräch in der Runde. Ist keine Einigung möglich, sollten Eltern Vorrang haben. Aber auch die Erholungsbedürftigkeit der Mitarbeiter und die Zeit seit dem letzten Urlaub sollten berücksichtigt werden.

Weniger Haftpflichtfälle durch QM

Ein Zusatznutzen, den Arztpraxen aus einem Qualitätsmanagement ziehen können, ist die Verhinderung von Haftpflichtfällen. Durch klare Zuordnung von Verantwortlich- und Zuständigkeiten, Verhaltensregeln für Not- und Zwischenfälle, systematische Aufklärung und Information von Patienten sowie durch die schriftliche Festlegung von Handlungsabläufen werden Fehlerrisiken – soweit es geht – schon im Vorfeld reduziert. Zur Haftpflichtprophylaxe zählen zum Beispiel auch Teambesprechungen mit schriftlichem Protokoll, das Abzeichnen von verantwortlich durchgeführten Tätigkeiten mit dem Namenskürzel der Mitarbeiterin und ein praxisinternes Beschwerdemanagement. Zusammen kann dadurch das Risiko eines sogenannten Organisationsverschuldens vermindert werden.

Aus der Ärzte-Zeitung

Weniger Haftpflichtfälle durch QM

Noch in diesem Jahr soll in der KV-Region Nordrhein mit der Ausgabe der e-Card begonnen werden. Auch der Kongress des VMF in Hannover hat sich mit diesem Thema beschäftigt. Die komplette Mehrarbeit wird an den Medizinischen Fachangestellten hängen bleiben, meinte Ingrid Gerlach vom Verbandsvorstand gegenüber der Ärzte-Zeitung. Dabei schwebt ihr vor allem das Horror-Szenario Altenheim vor: Die alten Patienten können sich nicht die Pin-Nummer merken, schnell werden die Karten in Schuhkartons von den Altenheimen angeliefert, von den MFA bearbeitet, und die Heime holen sie dann wieder ab. Alles nur Schwarzmalerei? info praxisteam wird in einer der nächsten Ausgaben einen ersten Erfahrungsbericht zu diesem Thema veröffentlichen.

Aus der Ärzte-Zeitung

Telemonitoring

Bisher setzen Telemonitoringprojekte für herzinsuffiziente Patienten vor allem auf digitale Waagen. Sie zeichnen das Gewicht des Patienten auf und sollen so eine Ödembildung frühzeitig anzeigen. In Einzelfällen werden zusätzlich Blutdruckwerte übermittelt. Im Rahmen des EU-geförderten Projektes My Heart sollen die Patienten außer der obligaten Waage und einem Blutdruckmessgerät eine Sensorbettwäsche erhalten, die Druckveränderungen und Bewegungen registriert. Sie dient vor allem der Analyse des Atemmusters. Nachts soll ein eng anliegendes T-Shirt an ein Einkanal-EKG übermitteln. Heidelberg ist einer von sechs Standorten, an denen gerade eine klinische Studie zu diesem Projekt durchgeführt wird. Ergebnisse werden Mitte 2010 erwartet.


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