Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Praxisorganisation und -management

Regelungen von A bis Z

Was gibt es an neuen Regelungen im Gesundheitswesen? Diese Frage stellen sich alle Jahre wieder nicht nur Millionen von Versicherten, sondern auch das ganze Praxisteam. Der Mediendienst der AOK hat aktuell für 2009 die wichtigsten Punkte von A wie Arztbesuch bis Z wie Zuzahlung zusammengetragen. Sie finden die Liste im Internet als pdf-Download unter:
www.aok-bv.de/zahlen/gesundheitswesen/index_00523.html

Regelleistungsvolumen

Mit Regelleistungsvolumen (RLV) bezeichnet man die Menge Geld, die ein Arzt für die Arbeit in der Regelversorgung seines Fachgebietes bekommt. Dieses RLV wird für jedes Abrechnungsquartal neu festgesetzt und muss vor Beginn des jeweiligen Quartals dem Arzt von der KV mitgeteilt werden. Es wird berechnet aus:

  1. Dem durchschnittlichen Fallwert für die jeweilige Arztgruppe, also die Menge Geld, die ein Hausarzt pro Quartal für einen Patienten bekommt, Beispiel: 32,00 Euro.
  2. Der Fallzahl des Arztes/der Ärztin aus dem Vergleichsquartal des Vorjahres, d. h. für das Abrechnungsquartal 1/09 die Fallzahl aus 1/08, Beispiel: 1.000 Fälle.

Das RLV errechnet sich durch Multiplikation von Fallzahl und Fallwert, also: RLV = 1.000 x 32,00 Euro = 32.000 Euro.

Mit diesem RLV ist das Grundgehalt des Arztes abgedeckt. Dazu kommen abhängig von der entsprechenden Fachgruppe weitere Honorare, etwa durch Qualitätszuschläge, Notdienst, Sonderleistungen, spezielle Verträge etc.

Dr. Heiner Pasch



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