Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

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Baden-Württemberg

Bewegung schützt das Gelenk

Bei der Arthrose-Therapie ist die Mobilisierung der Patienten oberstes Ziel. Die Reduzierung von Übergewicht entlastet die Gelenke wirksam und wird daher ebenfalls angestrebt. Der Orthopädievertrag der AOK Baden-Württemberg stellt Beratung und Mobilisation des Patienten in den Mittelpunkt der Versorgung. Dies beinhaltet Informationen über die Funktionsweise des Bewegungsapparates, gelenkschonenden Sport zur Arthrose-Prävention, die richtige Bewegung und Ernährung bei entzündlichen Gelenkserkrankungen sowie zu gelenkschonendem Verhalten im Alltag. Hinzu kommen Präventionsangebote zu spezifischen Beschwerden wie das AOK-HüftKnieProgramm. Bei Verordnungen sollte immer kritisch geprüft werden, ob passive Heilmittel wie Massagen, Wärmetherapie oder Manuelle Therapie im individuellen Fall tatsächlich sinnvoll sind. Am AOK-HausarztProgramm teilnehmende Patienten können sich sowohl bei ihrem gewählten Hausarzt als auch bei allen am AOK-FacharztProgramm teilnehmenden Fachärzten direkt für das AOK-FacharztProgramm einschreiben.
bw.aok.de/inhalt/facharztprogramm-orthopaedie/

Sachsen Thüringen

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Arzneimittelberatung für Schwangere

Frauen, die bei der AOK-PLUS versichert sind, können sich bei gynäkologischen Problemen in der Praxisklinik Hoyerswerda ambulant minimal-invasiv operieren lassen. Das regelt ein Versorgungsvertrag zwischen der AOK PLUS und der Praxisklinik, die zum Medizinischen Versorgungszentrum für Operative Gynäkologie gehört.

Dabei kommen innovative organerhaltende Operationsmethoden zum Einsatz, zum Beispiel die Verödung der Gebärmutterschleimhaut mittels des sogenannten Goldnetzes bei therapieresistenten Blutungsstörungen. Das ist für die Frauen die eindeutig bessere Alternative zu einer Totaloperation, sagt Rainer Striebel, Vorsitzender des Vorstandes der AOK PLUS. Auch Polypen der Gebärmutter und Myome werden in der Praxisklinik ambulant behandelt. Durch die schonenden Eingriffe können insbesondere auch Patientinnen mit Kinderwunsch schonend operiert werden. Der stark verkürzte Klinikaufenthalt verringert die Gefahr, sich mit Krankenhauskeimen zu infizieren und macht eine schnellere Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag möglich.

www.aokplus-online.de

Baden-Württemberg

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Die ambulante Versorgung verbessern

Wie kann die ambulante Versorgung in Baden-Württemberg weiterentwickelt werden? Diese Frage wird vom Arzt-Partner-Service (APS) der AOK Baden-Württemberg in der aktuellen ersten Kampagne 2016 mit den niedergelassenen Fachärzten diskutiert. Der APS unterstützt seit 2007 die ambulant tätigen Vertragsärzte in Baden-Württemberg. Jetzt gehen rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Informationen in die Praxen, die auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Facharztes zugeschnitten sind. Von großer Bedeutung ist für die AOK die gleiche Sprache bei der ICD-Verschlüsselung, um den Versorgungsaufwand adäquat abzubilden. Die ICD-10 enthält rund 78.700 Kodes und beeinflusst häufig auch die Therapie, vor allem wenn Ärzte verschiedener Fachrichtungen beteiligt sind.

www.aok.de/baden-wuerttemberg

Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

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Gesunde Lebensführung zahlt sich aus

Für ihre rund 1,75 Millionen Versicherten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern setzt die AOK Nordost in diesem Jahr einen Schwerpunkt auf digitale Angebote. Dazu gehört das digitale Prämienprogramm FitMit AOK. Es richtet sich vor allem an technikaffine Versicherte. In den Grundfunktionen ist die FitMit AOK-App auch von Fremd-Versicherten nutzbar, Prämien im Gegenwert von bis zu 375 Euro im Jahr sowie Vorteile bei Sportpartnern erhalten aber nur AOK-Nordost-Versicherte.

Der Einsatz für die eigene Gesundheit hat sich noch nie so einfach ausgezahlt, sagt Frank Michalak, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordost. FitMit AOK dürfte das erste vollständig digital nutzbare Prämienprogramm einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Wir sehen in technikbasierten Präventionsangeboten eine zusätzliche Möglichkeit, Menschen, die wir über die klassischen Wege nicht mehr erreichen, zu einem gesunden Lebensstil zu motivieren. Der Schutz der persönlichen Versicherten-Daten ist der AOK Nordost dabei ein zentrales Anliegen. Das Datenschutzkonzept wurde deshalb unter wissenschaftlicher Beratung eines renommierten Datenschutzexperten erarbeitet.

www.aok.de/nordost

Schleswig-Holstein

Abrechnungs-Check in Schleswig-Holstein

Hausarztpraxen können sich eine unzureichende Kodierung spätestens seit Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) nicht mehr leisten, denn die ambulante Kodierung hat Auswirkungen auf das eigene Honorar in der Praxis. Die jeweils jahresbezogene Veränderung der Morbiditätsstruktur eines KV-Bezirks fließt in die Honorarverhandlung ein.

Daher unterstützt die KV Schleswig-Holstein (KVSH) Vertragsärzte, die die Qualität ihrer Kodierung verbessern wollen, mit Informationen und Tipps sowie mit dem eAbrechnungscheck. Dabei werden die Abrechnungsdaten zwischen dem 20. Tag des letzten Quartalsmonats und dem 15. Tag des ersten Quartalsmonats von einem aktuellen Testregelwerk geprüft und bearbeitet. Alle Abrechnungsfälle mit Auffälligkeiten werden in einem separaten Protokoll auf dem eKVSH-Portal schnell an die Praxis zurückgemeldet. Das Protokoll enthält patientenbezogene Informationen zur formalen und inhaltlichen Richtigkeit, unabhängig von der eingesetzten Praxisverwaltungssoftware. Die Praxis kann ihre Abrechnung anhand dieser Hinweise korrigieren, bevor sie die Echt-Abrechnung übermittelt.

Der eAbrechnungscheck funktioniert so:

  1. Einwahl in das eKVSH-Onlineportal www.ekvsh.de bzw. www.ekvsh.kv-safenet.de (für KV-SafeNet-Anwender)
  2. Menüpunkt Daten zur KV -> eAbrechnungscheck auswählen
  3. Übertragung der Abrechnungsdatei
  4. Das Ergebnisprotokoll erhalten Sie ca. 15 Minuten später auf dem Portal: Daten zur KV -> eAbrechnungscheck -> Historie

Weitere Informationen unter:
www.kvsh.de

Baden-Württemberg

Elektronische Teilnahmeerklärung für AOK-Haus- und -FacharztProgramm

Für Versicherte der AOK Baden-Württemberg werden seit 1. Juli 2015 die unterschriebenen Teilnahmeerklärungen (TE) nicht mehr in Papierform per Post an die AOK Baden-Württemberg verschickt, sondern die Arztpraxen übermitteln ihre TE-Datensätze über das HÄVG-Rechenzentrum elektronisch. Beide Partner profitieren gleichermaßen durch das neue Verfahren. Durch Entfallen des Belegleseverfahrens reduziert sich die Verarbeitungsdauer sowie der Korrekturaufwand bei Einlesefehlern deutlich. Kurz vor den Stichtagen gehäuft eintreffende TEs können automatisiert viel schneller verarbeitet werden. Darüber hinaus werden gleichzeitig Einsparungen durch nicht mehr benötigte Formulare sowie entfallenes Porto realisiert. Der Versicherte und der einschreibende Arzt erhalten weiterhin einen persönlich unterschriebenen Papierausdruck, der vom Arzt mindestens 10 Jahre aufzubewahren ist.
www.aok-bw.de

Tagebuch-Formulare und Notfallpläne zum kostenlosen Download

Die AOK bietet auf ihren Internetseiten verschiedene Tagebuch-Formulare und Notfallpläne für chronisch kranke Patienten zum kostenlosen Download an. Abrufbar sind Vorlagen für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, chronischer Herzinsuffizienz, Asthma und COPD. Die Tagebücher helfen auch dem behandelnden Arzt zu erkennen, ob die Therapie des Patienten eventuell angepasst werden muss. Bei Bedarf können sich die Patienten die Tagebuchseiten immer wieder neu ausdrucken oder kopieren.

Die Formulare für Typ-2-Diabetiker richten sich an insulinpflichtige Patienten. Neben Blutzuckerwerten und Insulindosis können sie hier auch besondere Vorkommnisse wie Unterzuckerungen eintragen. Im Tagebuch für Herzinsuffizienz-Patienten wird insbesondere die Entwicklung des Körpergewichts dokumentiert, das wertvolle Hinweise auf mögliche Flüssigkeitseinlagerungen gibt. Außerdem sind Felder für das Eintragen der Blutdruckwerte und für weitere Angaben zum Gesundheitszustand vorgesehen.

Für Patienten mit Asthma und COPD gibt es neben Tagebuch-Vordrucken auch spezielle Vorlagen für Notfallpläne. Sie helfen Patienten und ihren Angehörigen, sich bei Anfällen akuter Atemnot richtig zu verhalten. Die Notfallpläne sollten gemeinsam mit dem behandelnden Arzt ausgefüllt und zusammen mit den Notfall-Medikamenten aufbewahrt werden. Alle Dokumente sind abrufbar unter:
www.aok-gesundheitspartner.de
Webcode W171358


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