Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

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Palliativwegweiser zu Angeboten für Menschen in der letzten Lebensphase

Die AOK bietet auf ihrer Internetseite einen bundesweiten Palliativwegweiser, mit dem sich schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige über Versorgungs- und Beratungsangebote in ihrer Nähe informieren können. Auf der Seite www.aok.de/palliativwegweiser haben die Nutzer die Möglichkeit, nach Eingabe von Postleitzahl oder Ort gezielt nach besonders qualifizierten Einrichtungen oder Hilfsangeboten zur Hospiz- und Palliativversorgung in ihrer Region zu suchen.

Der AOK-Palliativwegweiser umfasst mehr als 8.000 Einträge. Neben 238 stationären Hospizen und mehr als 600 Palliativstationen in Kliniken sind etwa 1.000 Hospizdienste, knapp 400 Pflegedienste mit Schwerpunkt Palliativversorgung und 300 Teams der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verzeichnet. Darüber hinaus sind in der Datenbank auch mehr als 4.500 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin enthalten. Ergänzt wird das Angebot durch Angaben zu Selbsthilfegruppen, Telefonseelsorge und zu fast 700 Pflegeberatern der AOK, die eine besondere Qualifikation zum Thema Palliativversorgung haben. Die Nutzer können ihre Suchergebnisse nach bestimmten Kriterien filtern. So ist zum Beispiel eine gezielte Suche nach ambulanten Angeboten zur Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen möglich. Darüber hinaus bietet der Palliativwegweiser auch weiterführende Informationen zu den verschiedenen Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung sowie zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Die Palliativversorgung hat das Ziel, schwerstkranke und sterbende Menschen in der letzten Phase ihres Lebens umfassend und individuell zu betreuen – sowohl medizinisch als auch pflegerisch. Im Mittelpunkt der Versorgung steht die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Beschwerden.
www.aok.de/palliativwegweiser

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Azubi-Aktion beim Verband medizinischer Fachberufe bis Juni 2017

Wer als Auszubildende/r zur Medizinischen Fachangestellten Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V. wird, zahlt den niedrigsten Beitragssatz von derzeit fünf Euro pro Monat. Mit einer Aktion bis 30. Juni 2017 will der Verband jetzt noch mehr Azubis für die Mitgliedschaft begeistern. Wer jetzt Mitglied wird, bekommt die ersten drei Monate geschenkt.
www.vmf-online.de

Neu im Arztnavigator: Checkliste für Patienten

Worauf sollten Patienten vor, während und nach einem Arztbesuch achten, woran sollten sie denken? Antworten auf diese Fragen gibt eine neue Checkliste zum Arztbesuch, die ab sofort auf der Startseite des Arztnavigators zum kostenlosen Download bereitsteht. Die Checkliste, die vom Aktionsbündnis Patientensicherheit entwickelt worden ist, hilft Patienten, Ihren Aufenthalt in der Arztpraxis gut vor- und nachzubereiten und gibt Tipps rund um das Arztgespräch. Ein Schwerpunktthema ist die Medikationssicherheit. Im Arztnavigator sind alle niedergelassenen Ärzte in Deutschland verzeichnet; sie können von den Versicherten der beteiligten Kassen bewertet werden. Neben der AOK beteiligen sich auch die BARMER GEK, die Techniker Krankenkasse und die Bertelsmann BKK an dem Projekt. Durch ein Registrierungsverfahren mit Angabe der Kassen- und Versichertennummer wird verhindert, dass ein- und derselbe Patient einen Arzt mehrfach bewertet. Ärzte können über einen persönlichen Bereich Fotos hochladen, Korrekturwünsche zu ihrem Eintrag mitteilen, Informationsmaterial für ihre Patienten bestellen, ihre Ergebnisse kommentieren oder Benachrichtigungen zu eingehenden Bewertungen abonnieren.
www.aok.de/arztnavigator

MFA-Ausbildungsplätze unbesetzt

MFA zu werden steht bei jungen Frauen nach wie vor weit oben auf der Liste der gewählten Berufe. Trotzdem blieben zum Start des neuen Ausbildungsjahres auch hier noch viele Plätze offen – laut Deutschem Industrie- und Handelskammertag (DIHK) rund 2.200. Insgesamt konnten im Sommer 2016 172.224 Ausbildungsstellen nicht besetzt werden.

Pauschale für den E-Arztbrief

Ab 1. Januar 2017 erhalten Vertragsärzte für den Versand und Erhalt eines elektronischen Arztbriefes insgesamt 55 Cent. Die finanzielle Förderung fußt auf dem E-Health-Gesetz. Jetzt hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer Richtlinie auch die Details festgelegt. Da sowohl Sender als auch Empfänger in die technische Infrastruktur investieren müssen, um Arztbriefe elektronisch übermitteln zu können, die Förderung von 55 Cent pro Brief wird zwischen beiden aufgeteilt: 28 Cent erhalten Ärzte für den Versand eines E-Arztbriefes (GOP 86900), 27 Cent für den Empfang (GOP 86901), konkretisiert die KBV.

Aus der Ärzte Zeitung

Gesundes Arbeiten

Arbeitnehmer in Deutschland fühlen sich mehrheitlich gesund. Allerdings plagen teils jeden zweiten Gesundheitsprobleme im Job. Der Arbeitszeitreport Deutschland beleuchtet das Thema aus verschiedenen Richtungen. Beschäftigte mit hohen betrieblichen Flexibilitätsanforderungen schätzten ihr gesundheitliches Befinden demnach tendenziell schlechter ein als andere Beschäftigte. Umgekehrt zeigte sich, dass sich Einflussmöglichkeiten der Beschäftigten auf die Arbeitszeitgestaltung sowie Planbarkeit und Vorhersehbarkeit der Arbeitszeit positiv auf die Gesundheit auswirken.
www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2398.html

VERAH: Fortbildung in allen Regionen

VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) sind erfahrene MFA, die sich über eine hochqualifizierte Weiterbildungsmaßnahme fortgebildet haben. Zulassungsvoraussetzung für die Zusatzqualifikation VERAH ist einschlägige Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis.

Das Curriculum ist mit der Bundesärztekammer und dem Verband der medizinischen Fachberufe inhaltlich abgestimmt und wird mit einer Prüfung zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis – VERAH® abgeschlossen.

Die Fortbildung wird in Form eines Kompaktkurses in drei Blöcken angeboten. Die erforderlichen Kompetenzen werden dabei in acht in sich geschlossenen Modulen vermittelt. Im Anschluss an die theoretische Ausbildung absolvieren die angehenden VERAH ein Praktikum über 40 Einheiten à 45 Minuten bei einer Einrichtung, die mit der Hausarztpraxis bei der Patientenversorgung kooperiert und legen eine schriftliche Hausarbeit vor. Am Ende steht eine mündliche Gemeinschaftsprüfung, die sich inhaltlich auf die eingereichte Hausarbeit und die theoretischen Fortbildungsinhalte bezieht.

Mehr als 8.700 MFA haben sich bislang schon für diesen Weg entschieden. Die Kurse werden in allen Regionen Deutschlands angeboten.
www.verah.de/termine/verah-fortbildungen


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