Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Praxisorganisation und -management

Die wichtigsten EBM-Änderungen

Seit dem 1. Oktober 2013 ist der neue EBM in Kraft, weitere Neuerungen sollen im Juli 2014 folgen.

Die Versichertenpauschale GOP 03000 für Hausärzte gibt es weiterhin, allerdings mit einzelnen Änderungen. Zwei Leistungen, die bislang Bestandteil der Versichertenpauschale waren, werden ausgegliedert: das ausführliche Gespräch und das Vorhalten von Praxisstrukturen, die zur Erfüllung von Aufgaben der hausärztlichen Grundversorgung erforderlich sind. Beide Positionen sind künftig einzeln abrechnungsfähig. Die Höhe der Versichertenpauschale wird entsprechend abgesenkt.

Zudem ist die Pauschale künftig noch stärker nach Altersgruppen differenziert, um die altersspezifische Morbidität besser abzubilden. Statt bislang drei Altersgruppen (bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, vom 6. bis 59. Lebensjahr und ab dem 60. Lebensjahr) gibt es künftig fünf. Sie sind unterschiedlich hoch bewertet. Das sind die fünf Altersklassen und die jeweilige Vergütung:

  • bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (23,60 Euro)
  • vom 5. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (15,00 Euro)
  • vom 19. Lebensjahr bis zum vollendeten 54. Lebensjahr (12,20 Euro)
  • vom 55. Lebensjahr bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (15,70 Euro)
  • ab dem 76. Lebensjahr (21,00 Euro)

Die gute Nachricht: Die Abrechnung wird nicht komplizierter. Die Praxis rechnet die Versichertenpauschale ab und die altersgestaffelte Bewertung wird automatisch zugesetzt. Außerdem kann das ausführliche Gespräch mit einem Patienten oder einer Bezugsperson künftig als Einzelleistung abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass das Gespräch mindestens zehn Minuten dauert und im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung steht.

Bessere Impfquote mit Recall

Deutschland wird das vor etlichen Jahren selbst mit gesteckte WHO-Ziel, bis 2015 die Masern bundesweit zu eliminieren, wohl verfehlen. Und mittlerweile wird intensiv diskutiert, wie sich die Impfquoten verbessern lassen. Von Verbesserungen im öffentlichen Gesundheitsdienst bis zur Impfpflicht reicht das Spektrum der Vorschläge.

Der Schlüssel liegt aber woanders. Gerade die Haus- und Kinderärzte können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die Impfquoten zu erhöhen, denn das Problem betrifft auch andere Impfungen. Wie die Ergebnisse der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1) des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigt, haben 28,6 Prozent der Bevölkerung in den letzten zehn Jahren keine Tetanusimpfung und 42,9 Prozent keine Diphtherieimpfung erhalten. Und gerade einmal 11,8 Prozent der Frauen und 9,4 Prozent der Männer in den alten Bundesländern sind demnach innerhalb der letzten zehn Jahre gegen Pertussis geimpft worden.

Da braucht es eine gezielte Ansprache und die kann am sinnvollsten über die Praxen stattfinden. Denn zu ihrem Hausarzt haben die meisten Patienten ein besonderes Vertrauensverhältnis. Kommt ein Impfhinweis vom Arzt oder vom Praxisteam, wird er daher auch eher wahrgenommen als allgemeine Impfkampagnen. Und die Praxis-EDV kann helfen, die betroffenen Patienten herauszufiltern. Die gängigen Arztsoftware-Systeme verfügen über die Möglichkeit, sogenannte Recall-Listen zu erstellen. Zum Beispiel alle Patienten heraussuchen lassen, die in den letzten zehn Jahren nicht zur Impfung in der Praxis waren. Als Praxisteam können Sie Patienten diesen Recall-Service anbieten und ggf. vorher mit ihnen zusammen den Impfpass kontrollieren. Der Patient muss einer Terminerinnerung schriftlich zustimmen, etwa beim Ausfüllen des Anamnesebogens.

Info-Pinnwand fürs Praxismarketing nutzen

Wie kann das Praxisteam seine Patienten effektiv und effizient über interessante Neuigkeiten informieren? Eine gute und kostengünstige Möglichkeit ist zum Beispiel die Pinnwand im Wartezimmer. Bei ansprechender Gestaltung kann sie sich als echter Hingucker erweisen. Patienten suchen Informationen und mit dem richtigen Infomix schafft das Praxisteam Anreize für Patienten, das Angeschlagene auch regelmäßig zu lesen. Wichtig dabei ist immer Aktualität. So sollten Hinweise auf Veranstaltungen nicht noch wochenlang nach deren Ende hängen bleiben. Ideal ist die Pinnwand zum Verweis auch auf saisonale Angebote wie die Grippeschutzimpfung. Weitere sinnvolle Informationen für die Patienten sind z. B.:

  • Hinweis zur Praxisorganisation und besondere Sprechzeiten
  • Fotos des Praxisteams und Vorstellung der einzelnen Mitarbeiter
  • Vortragstermine der Ärzte
  • GOÄ-basierte Preisliste für IGeL wie Atteste und Bescheinigungen
  • Information über Notdienste oder die Urlaubsvertretung.

Wichtig für ein positives Patientenecho auf die Pinnwand ist es, dass die Informationen gut lesbar und optisch ansprechend präsentiert werden. Denn die ästhetisch anspruchsvolle Gestaltung der Pinnwand strahlt auch auf die Wahrnehmung der Patienten bezüglich des medizinischen Niveaus der Praxis ab. Sie dient somit auch der Imagepflege der Praxis. Bei der Patienteninformation sollte das Praxisteam darauf achten, die Patienten in einer leicht verständlichen Sprache anzusprechen – medizinisches Fachchinesisch schreckt die meisten Patienten eher ab.

Theresia Wölker

Erfolgsmodell Qualitätszirkel

Qualitätszirkel sind ein Erfolgsmodell in der ambulanten Versorgung. Mehr als 80.000 Ärzte sind in solchen kollegialen Gremien des Qualitätsmanagements engagiert. Rund 8.900 Qualitätszirkel zählt die KBV. Hausärzte sind vorne dabei und auch für MFA wird das Modell zunehmend ausgebaut.

Es ist ein flächendeckendes Angebot an Qualitätszirkeln erreicht worden. Die Unterstützung für Moderatoren und Gruppen ist allerdings regional unterschiedlich, sagte der Versorgungsforscher Professor Joachim Szecsenyi beim Symposium Ergebnisverbesserung durch Qualitätsmanagement der Bundesärztekammer (BÄK). Für Qualitätszirkel über Pharmakotherapie hat er dabei Auswirkungen auf die Versorgung nachgewiesen.

Rund 3.500 Ärzte nehmen in Baden-Württemberg im Rahmen des Hausarzt-Vertrags an solchen Qualitätszirkeln teil. Die Ärzte seien danach zurückhaltender und kritischer im Umgang mit Arzneimitteln. Auch der Antibiotikaeinsatz verbessere sich.

Gefährdung muss dokumentiert sein

Die Gefährdungsbeurteilung in einer Arztpraxis sollte bestimmte Räumlichkeiten (wie das Labor), Abläufe (wie den Reinigungsdienst) und bestimmte Personengruppen (z. B. Behinderte, Schwangere und Allergiker) gesondert aufführen. Alle ermittelten Gefahrenquellen sowie die daraus abgeleiteten und umgesetzten Maßnahmen müssen laut Arbeitsschutzgesetz schriftlich dokumentiert werden. Dazu gehört auch, nach einem halben Jahr zu kontrollieren, wie effektiv die einzelnen Maßnahmen waren.

In Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitern genügt übrigens eine vereinfachte Art der Dokumentation. Grundlage sind hier die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV Anlage 1 und 3).


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