Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Praxisorganisation und -management

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Deutschland und die digitale Gesundheit

Die Initiative D21 erkundet jährlich, wie die Deutschen es mit der Digitalisierung der Gesellschaft halten. Die Ergebnisse werden im bevölkerungsrepräsentativen D21-Digital-Index publiziert. Im Februar erschien der Index 2018/2019: Smartphones sind demnach weiter auf dem Vormarsch, Desktop-PCs und klassische Mobiltelefone fallen zurück.

Je nach Nutzung und Affinität zur Online-Welt unterscheidet die Studie sieben Nutzertypen, vom analogen Offliner bis zum Technik-Enthusiasten mit hoher digitaler Kompetenz.

Besonders spannend waren in diesem Jahr die Ergebnisse der Schwerpunktthemen, gehörte doch das Thema E-Health dazu. Bei der Einstellung gegenüber dem Einsatz digitaler Technologien im medizinischen Bereich existiert laut D21-Report noch kein gefestigtes Meinungsbild: Etwa gleich viele Menschen stehen dem Einsatz von Robotern bei Operationen bzw. digitalen Gesundheitsanwendungen positiv wie negativ gegenüber. Auch die zentrale Speicherung persönlicher Gesundheitsdaten mit Zugang für Ärzte empfinden jeweils rund ein Drittel eher positiv bzw. negativ, ein weiteres Drittel ist noch unentschieden.

Unterschiede zeigen sich erwartungsgemäß je nach Alter, Berufstätigkeit, Bildungsstand und Wohnort. Mit 48 Prozent am offensten für Telemedizin zeigen sich Beschäftigte mit einem Bürojob.

DGN

Was tun bei Hitze in der Praxis?

Der gerade zu Ende gegangene Sommer ließ auch das Klima in Praxisräumen zum Teil fast unerträglich werden. Das macht dann nicht nur Patienten zu schaffen, sondern auch den Mitarbeitern.

Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll +26°C nicht überschreiten. Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26°C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen (z. B. Jalousien, hinterlüftete Markisen, Sonnenschutzverglasung, Vordächer, Bepflanzungen) auszurüsten. Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist auf jeden Fall zu vermeiden.

Die Arbeitsstättenverordnung, die auch für Ärzte als Unternehmer gilt, sieht bei Hitze ganz klare Regeln vor. Sie Regeln im Detail, was passieren soll, wenn die Temperaturen über 26°C, über 30°C und über 35°C klettern. Und auf was dann vor allem
bei gesundheitlich Vorbelasteten
und besonders schutzbedürftigen Beschäftigten wie Jugendliche, Ältere, Schwangere, Stillende auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch eine erhöhte Lufttemperatur zu achten ist.

All das ist unter anderem nachzulesen auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.


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