Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

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Aktuelle Meldungen

Wann kommt die Patientenakte für alle?

Seit mehr als zehn Jahren steht die elektronische Patientenakte im Gesetzbuch. In der nächsten Legislaturperiode soll sie jetzt endlich Gestalt annehmen. Bis Ende 2021 soll jeder gesetzlich Versicherte über eine einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte (ePA) verfügen. Dieses Datum nannte ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums bei einer Veranstaltung der KBV. Bis Ende 2018 sollen die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und die Industrie die Voraussetzungen für die Akte und das geplante Patientenfach schaffen. Auf dieser Grundlage können Anbieter dann elektronische Patientenakten entwickeln. Die sollen im ersten Schritt die Basisdaten bereitstellen sowie die Voraussetzungen für die Speicherung von elektronischen Arztbriefen und die Verwaltung des Medikationsplans bieten. In weiteren Ausbauschritten könnten dann weitere Informationen wie Impf- und Mutterpass aufgenommen werden. Viele der angedachten Funktionen testet die AOK aktuell bereits (siehe "E-Health: AOK startet digitale Gesundheitsakte in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern").

MFA-Azubis sind zufrieden

Die Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen sind mit ihrer Berufswahl überwiegend zufrieden. Das geht aus dem azubi.report 2017 hervor, für den das Onlineportal Ausbildung.de insgesamt 1.840 Azubis zu ihrer derzeitigen Ausbildungssituation befragt hat. Bei zwölf Prozent der Befragten handelte es sich laut Portalbetreiber um angehende MFA oder Azubis aus anderen Gesundheitsberufen. Mehr als 70 Prozent können sich nach eigener Aussage vorstellen, auch in fünf bis zehn Jahren noch in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Die Wahl des Berufs fällten 88,6 Prozent aufgrund ihrer persönlichen Interessen.

Neuer Vordruck zur häuslichen Krankenpflege

Ab 1. Oktober 2017 gibt es einen geänderten Vordruck zur Verordnung von Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) und der vor einem Jahr eingeführten Unterstützungspflege. Das neue Formular (Muster 12) ist klarer strukturiert. Darauf werden Informationen abgefragt, die für die Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Dazu gehören Medikamentengabe, Blutzuckermessung, Kompressionsbehandlung oder Wundversorgung. Seltene Leistungen können unter Sonstige Maßnahmen auf Freitextfeldern angegeben werden. Ab 1. Oktober 2017 ist das neue Muster 12 in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt und kann am Rechner ausgefüllt oder per Blankoformularbedruckung erzeugt werden. Alte Vordrucke dürfen Praxisteams dann nicht mehr verwenden.
www.aok-gesundheitspartner.de

MFA sind offen für die Digitalisierung

MFA bewerten die Chancen der Digitalisierung für die Arztpraxen oft deutlich positiver als viele Chefs. Das zeigt eine Kurzbefragung des Instituts für betriebswirtschaftliche Analysen, Beratung und Strategieentwicklung (IFABS).

Das IFABS hat Mitarbeiterinnen in 120 Arztpraxen befragt, deren Inhaber der Digitalisierung ablehnend gegenüberstehen. Danach gehen 67 Prozent der MFA davon aus, dass sich die skeptische Haltung ihres Chefs negativ auf den Erfolg der Praxis auswirken wird. 21 Prozent erwarten keine Auswirkungen und nur 12 Prozent denken, der Verzicht auf die neuen technischen Möglichkeiten sei eher positiv. Die meisten Mitarbeiterinnen würden es begrüßen, wenn sich der Arzt nicht gegen die Digitalisierung stellen würde.

Grund für manchen Frust: Vorschläge der MFA zur Verbesserung der Praxisorganisation werden in vielen Fällen nicht aufgegriffen. Ein Beispiel: Der Praxisinhaber ist davon überzeugt, dass eine Telefonleitung für die Praxis ausreicht, die Mitarbeiterinnen halten aufgrund ihrer täglichen Erfahrung dagegen drei Leitungen für notwendig und hätten gern Headsets.

Aus der Ärzte Zeitung


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