Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Rezeption

Aktuelle Meldungen

Auf Praxisbegehungen vorbereitet sein

Dass Arztpraxen durch staatliche Behörden kontrolliert werden, ist nichts außergewöhnliches. Allerdings nehmen diese Inspektionen in letzter Zeit offensichtlich zu. Da beanstandete Mängel durchaus unerfreuliche Konsequenzen für die Praxis haben können, ist es wichtig, hier gut vorbereitet zu sein. Die folgenden Unterlagen sollten deshalb immer greifbar sein und sind im Übrigen auch Bestandteil eines guten Qualitätsmanagements:

  • Hygieneplan (u. a. die Unterschriften aller Mitglieder des Praxisteams, Aufzeichnungen über die letzten Hygiene- und Gefahrstoffunterweisung sowie Putz- und Reinigungspläne)
  • Auflistung aller Medizinprodukte in der Praxis mit Einstufung nach Risikobewertung (unkritisch, semikritisch oder kritisch)
  • Gebrauchsanweisungen und Einweisungsunterlagen
  • Dokumentationslisten und Aufzeichnungen über Prüfverfahren
  • Nachweis über die Ausbildung, Qualifikationen und Zuständigkeiten innerhalb des Teams

So vorbereitet, bringt Sie die Ankündigung einer Begehung nicht mehr aus der Ruhe. Vor dem eigentlichen Inspektionstermin gehen Sie selbst kritisch durch die Praxis und entrümpeln Dinge, die nicht mehr gebraucht werden und nur noch da sind, weil sie keiner entsorgt hat. Besonderes Augenmerk haben Prüfer oft auf Blutdruckgeräte & Co. Also rechtzeitig checken: Sind alle Instrumente intakt und geeicht? Bei Infusionen und Desinfektionsmitteln ist es wichtig, dass das Haltbarkeitsdatum nicht überschritten ist.

© Andrey Popov - fotolia.com

Video-Sprechstunde mit Arzt ist gefragt

Fast die Hälfte der Patienten würden per Videotelefonie mit ihrem Arzt in Verbindung treten und für 74 Prozent könnte das Telefongespräch eine Alternative zum Arztbesuch darstellen. Das hat eine Studie des Meinungsforschungsinstituts Forsa ergeben, die im Januar 2016 veröffentlicht wurde. Einbezogen waren 1.000 Bundesbürger im Alter von 16 bis 69 Jahren. Von ihnen würden auch 39 Prozent per E-Mail mit dem Arzt kommunizieren und 33 Prozent über das Internet chatten.

Die Meinungsforscher haben auch die Nutzung technischer Gesundheits-Anwendungen wie Fitness- und Ernährungs-Apps für Smartphones und Tablet-Computer abgefragt. Die kleinen, oft schon vorinstallierten Programme sind insgesamt 93 Prozent aller Befragten bekannt, werden jedoch nur von 17 Prozent genutzt. 23 Prozent der Befragten könnten sich vorstellen , eine solche Anwendung zu nutzen. Bei 60 Prozent ist das überhaupt nicht der Fall.

Bei Personen zwischen 16 und 29 Jahren ist die Nutzung mit 24 Prozent von allen Altersgruppen zwar am höchsten, bleibt aber trotzdem niedrig. Unter den ältesten Befragten sind es sogar nur 13 Prozent. Fitness-Apps liegen mit 60 Prozent weit vorne, gefolgt von Ernährungs-Apps mit 21 Prozent und krankheitsbezogenen Apps mit drei Prozent. Die große Mehrheit der Nutzer wertet ihre aufgezeichneten Daten aus, wenige teilen sie jedoch mit anderen. 63 Prozent könnten sich vorstellen, ihre Daten mit ihrem Arzt zu teilen, neun Prozent jedoch nur, wenn sie dafür jederzeit Einblick in ihre elektronische Krankenakte bekommen können

Aus der Ärzte Zeitung

Anfragen bei Atemwegsinfekten

Sicher kennen Sie das Problem auch: Am Morgen klingelt das Telefon und ein Patient ruft an, erklärt er habe eine Erkältung, aber auch einen wichtigen Termin und brauche schnell ein Rezept für ein Antibiotikum.

Patienten mit einem Atemwegsinfekt haben in der Regel einen hohen Leidensdruck. Wichtig ist in dieser Situation die richtige Kommunikation bereits am Telefon durch das Praxisteam. Atemwegsinfekte sind in 90 Prozent der Fälle von Viren verursacht und Antibiotika sind unwirksam. Wenn überhaupt, kommen sie erst im Rahmen einer gut überlegten Therapie zum Einsatz, um eine zusätzliche bakterielle Infektion zu bekämpfen oder zu verhindern. Internationale Studien belegen, dass eine reduzierte Antibiotikaverordnung keinen negativen Einfluss auf die Symptome und damit auf die Rekonvaleszenz hat.

Fragen Sie Patienten nach den Symptomen und vermitteln Sie, wenn es angebracht erscheint, den Arztkontakt. Die Patienten sind mit dem Vorgehen durchaus zufrieden, auch das belegt eine Studie. Informationen zum Thema kann man auch auf Plakaten oder Videos im Wartezimmer oder im Internetauftritt der Praxis kommunizieren. Die Therapie sollte auf eine Linderung der Symptome zielen, um dem Patienten direkt zu helfen. Ansonsten sind ein paar Tage Ruhe die beste Medizin.

Delegation vertragsärztlicher Leistungen richtig abrechnen

Müssen medizinische Leistungen vom Arzt persönlich erbracht werden? Das ist rechtlich im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) und in der GOÄ geregelt. In erster Linie sind in diesem Zusammenhang haftungsrechtliche Probleme zu sehen: Wenn eine MFA eine nicht delegierbare Leistung übernimmt, und ihr dabei ein Fehler unterläuft, dann muss der Arzt dafür haften. Höchstpersönlich vom Arzt zu erbringen sind zum Beispiel die Anamnese, die Indikationsstellung und die Diagnosestellung sowie Entscheidungen über die Therapie.

Die Delegation vertragsärztlicher Leistungen wurde in den Bundesmantelvertrag als Anlage 24 aufgenommen. Hausbesuche einer nichtärztlichen Praxisassistentin (EBM-Nrn. 03062 und 03063) lassen sich z. B. dann abrechnen, wenn es im Quartal einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt gegeben hat. Hintergrund dieser Regelung: Der Arzt muss die Entwicklung der Krankheit des Patienten selbst im Blick behalten, sonst kann er die Leistung nicht abrechnen.

Aus der Ärzte Zeitung

MFA kaum von Automatisierung betroffen

Soziale und Gesundheitsberufe sind am wenigsten durch die zunehmende Automatisierung bedroht. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Unternehmensberatung A.T. Kearney.

Sie geht davon aus, dass in den nächsten beiden Jahrzehnten 45 Prozent der derzeitigen Jobs durch den Einsatz von Robotern gefährdet sind. An erster Stelle mit 2,7 Millionen Betroffenen stehen dabei Büro- und Sekretariatskräfte.

In die Top 10 der ungefährdetsten Berufe haben es vor allem die Berufe im Bereich der Kinderbetreuung und -erziehung geschafft sowie die Gesundheitsberufe und die Kranken- und Altenpflege.


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