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Ansteckungsgefahr bei Flüchtlingen?

Von den in Deutschland ankommenden Flüchtlingen geht nach Ansicht des Robert Koch-Instituts (RKI) keine große gesundheitliche Gefahr für die einheimische Bevölkerung aus. Diese Menschen hätten bisher nur in ganz seltenen Fällen Infektionskrankheiten mitgebracht, sagte der stellvertretende Leiter der RKI-Abteilung für Infektionsepidemiologie, Dr. Andreas Gilsdorf, der Deutschen Presse-Agentur. "Wir sehen eher Erkrankungen wie Windpocken oder Masern", so Gilsdorf. Diese seien aber auch hier aufgetreten und nicht mitgebracht worden.

Es gibt zwar auch einige Erkrankungen, die aus der Flucht resultierten. Die sind aber in der Regel nicht von Mensch zu Mensch übertragbar oder nur in Ausnahmefällen, sodass diese Erkrankungen für die Allgemeinbevölkerung keine Rolle zu spielen scheinen.

Allerdings nimmt die Zahl von Tuberkulosefällen bei den zugereisten Menschen zu. Aber auch davon geht laut RKI keine Gefahr für die einheimische Bevölkerung aus. Auch Malaria, an der einige Flüchtlinge leiden, wird nicht von Mensch zu Mensch übertragen. Den vielen ehrenamtlichen Helfern rät das Robert Koch-Institut, den allgemeinen Impfschutz aufzufrischen – gegen Masern, Mumps, Röteln, Polio oder Diphtherie. Mehr unter:
www.rki.de > Asylsuchende und Gesundheit

Hohe Zustimmung für elektronische Patientenakte

Fast sechs von zehn Bundesbürgern würden der Verwendung einer elektronischen Patientenakte (ePA) zustimmen. Das geht aus einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung der Stiftung Münch unter anderem zum Thema Gesundheit und zur Sammlung medizinischer Daten hervor.

59 Prozent stimmten demnach der Einführung einer ePA zu. Der Wert sinke zwar mit dem Alter, bleibe jedoch stets über 50 Prozent. Die Werte liegen bei Personen, die mindestens einmal pro Monat einen Arzt aufsuchen, mit 73 Prozent deutlich höher. Wesentliche Vorteile der ePA würden bei der Behandlung von Notfällen, der medizinischen Forschung und der Reduktion von Bürokratie gesehen.

78 Prozent gingen aber davon aus, dass Ärzte die Patienten auch generell mit der ePA besser behandeln können, weil sie sich ein umfassenderes Bild vom Patienten machen können.

Aus der Ärzte Zeitung

Verordnung von Reha vereinfacht

Die Verordnung von medizinischer Rehabilitation wird ab 1. April 2016 einfacher. Dann fällt das Verordnungsmuster 60 weg. Damit brauchen Vertragsärzte nur noch ein Formular auszufüllen. Außerdem kann künftig jeder Vertragsarzt eine medizinische Rehabilitation verordnen. Diese Änderungen hat jüngst der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen und die Rehabilitations-Richtlinie entsprechend angepasst.

Ärzte können dann eine Rehabilitation direkt verordnen, aber auch weiterhin eine Beratung des Versicherten durch die Krankenkasse anfordern. Bis März 2016 ist das Muster 60 weiter zu verwenden, um die Rehabilitation einzuleiten. Ein neues Verordnungsformular Muster 61 wird ab 1. April 2016 zur Verfügung stehen.

MFA ist weiterhin ein Top-Ausbildungsberuf

Im vergangenen Jahr haben insgesamt 518.391 Jugendliche einen neuen Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Diese Zahl teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Dabei schlossen 13.881 Frauen einen Vertrag zur Ausbildung als MFA ab. Damit rangierte bei den weiblichen Berufsanfängern die Ausbildung zur MFA an vierter Stelle der beliebtesten Lehrberufe. Wie aus den Statistiken weiter hervorgeht, schafft es die Ausbildung zur MFA unter allen Frauen, die sich 2014 in Ausbildung befanden, sogar auf Rang 2 der häufigsten Ausbildungsberufe (7,1 Prozent) – bei deutschen und nicht-deutschen Staatsangehörigen gleichermaßen. Nur der Beruf der Bürokauffrau ist mit 10,9 Prozent noch beliebter.

Den insgesamt 37.116 weiblichen Azubis standen im letzten Jahr 582 Männer in einem Ausbildungsverhältnis zum Medizinischen Fachangestellten gegenüber. Geschlechtsübergreifend rutscht der MFA-Beruf damit auf Rang 8 ab.

Aus der Ärzte Zeitung

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E-Health-Gesetz kommt voran

Der Bundestag hat sich am 3. Juli 2015 in erster Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) befasst. Das Gesetz soll die Nutzung moderner Informations-und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen vorantreiben, um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu verbessern. Beispielsweise soll es für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) neue Funktionen geben. So sollen Ärzte Notfalldatensätze ihrer Patienten erstellen und sie auf der eGK speichern können. Für einen verbesserten Übergang in den ambulanten Bereich ist geplant, dass Kliniken elektronische Entlassbriefe erstellen und diese auf der eGK speichern. Um die elektronische Nutzung der eGK anzukurbeln, sollen Vertragsärzte zwischen Juli 2016 und Juni 2018 für die Erstellung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes eine zusätzliche Vergütung erhalten. Auch die Kliniken sollen dem Entwurf zufolge für jeden ausgestellten elektronischen Entlassbrief eine Pauschale bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen.


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