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Keuchhusten: Impfung für Schwangere empfohlen

Gesetzlich versicherte Frauen haben Anspruch auf eine Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diese Maßnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Die Impfung von werdenden Müttern gegen Pertussis soll eine Erkrankung des Neugeborenen verhindern. Empfohlen wird die Impfung zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels. Ausschlaggebend für die Empfehlung waren neue Forschungsergebnisse. Diese hatten gezeigt, dass bei der Mehrzahl der untersuchten Frauen die Konzentration von Antikörpern gegen Pertussis sehr niedrig waren, auch wenn sie ein bis zwei Jahre vor der Schwangerschaft geimpft worden waren. Eine Impfung während der Schwangerschaft führe dagegen zu hohen Antikörperkonzentrationen bei der werdenden Mutter und dem Neugeborenen. Säuglinge von Müttern, die in ihrer Schwangerschaft eine Pertussis-Impfung erhalten hatten, erkrankten deutlich seltener an Pertussis als Säuglinge von Müttern ohne Impfung während der Schwangerschaft.

Neues Impfschema

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Sechsfachimpfung bei Säuglingen zum Schutz vor Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B fristgerecht umgesetzt. Das neue „2+1-Impfschema" sieht zwei Impftermine im Alter von 2 und 4 Monaten und dann nochmals eine Impfung im Alter von 11 Monaten vor. Die bis dato vorgesehene weitere Impfung im Alter von 3 Monaten entfällt. Nur Frühgeborene sollen die Impfdosen weiterhin nach dem „3+1-Schema" im Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten erhalten. Mit dem neuen Impfschema verfolgt die STIKO das Ziel, den Impfplan zu vereinfachen und so die zeitgerechte und vollständige Umsetzung der Sechsfachimpfungen für Eltern und Ärztinnen und Ärzte zu erleichtern.


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