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Aktuelle Meldungen
Stiftung Warentest: moodgym empfehlenswert
Das Online-Selbsthilfeprogramm moodgym zur Prävention und Linderung depressiver Symptome hat in einem aktuellen Test der Stiftung Warentest als einziges kostenfreies Angebot das Prädikat Empfehlenswert erhalten. In dem Test, der insgesamt acht Programme zur Unterstützung bei Depressionen umfasste, wurden noch drei weitere Angebote als empfehlenswert eingestuft, die aber bis zu 359 Euro Teilnahmegebühr verlangen. Die AOK hat die deutsche Fassung des international eingesetzten Programms moodgym und die Evaluation in deutschen Hausarztpraxen ermöglicht.
Die Stiftung Warentest hebt in ihrer Bewertung vor allem gute Nutzenbelege hervor. Eine randomisierte und kontrollierte Studie der Universität Leipzig hatte gezeigt, dass die depressiven Symptome bei Patienten, die zusätzlich zur Behandlung durch ihren Hausarzt das Programm nutzten, signifikant stärker zurückgingen als in einer Kontrollgruppe. Dieser Effekt von moodgym war sowohl sechs Wochen als auch sechs Monate nach der Anwendung messbar.
Das Programm moodgym basiert auf Ansätzen aus der kognitiven Verhaltenstherapie und ist von australischen Wissenschaftlern speziell zur Vorbeugung und Linderung depressiver Symptome entwickelt worden. Die kognitive Verhaltenstherapie ist gut untersucht und wird bei Depressionen erfolgreich angewendet. Sie verfolgt unter anderem das Ziel, verzerrte Wahrnehmungen und negative Gedanken zu hinterfragen und so zu verändern, dass sich die Stimmung und die Fähigkeit zur Bewältigung von Alltagsproblemen verbessern. Das Online-Programm moodgym zeigt den Nutzern, wie negative Gefühle und depressive Symptome zusammenhängen und wie es gelingen kann, wenig hilfreiche Gedankenmuster zu erkennen und zu ersetzen. Durch den Aufbau neuer Verhaltensweisen können sich depressive Symptome und die Lebensqualität der Nutzer verbessern. Diese Art der Online-Selbsthilfe ermöglicht es Betroffenen zusätzlich zur Behandlung, Schritte aus der Depression heraus zu gehen.
www.moodgym.de
Mehr Transparenz bei Mehrkosten
Vier von fünf gesetzlich Versicherten (82 Prozent) erhalten eine mehrkostenfreie Hilfsmittelversorgung durch ihre Krankenkassen. Bei den meisten Produktgruppen gibt es nahezu keine oder nur in sehr wenigen Fällen Mehrkostenvereinbarungen. 18 Prozent der Versicherten legen freiwillig aus eigener Tasche drauf - vor allem für Einlagen und Hörhilfen, gefolgt von Brustprothesen, Kompressionsstrümpfen und Beinprothesen. Zu diesem Ergebnis kommt der erste Bericht des GKV-Spitzenverbandes über Mehrkosten bei der Versorgung mit Hilfsmitteln innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Von Juni bis Dezember 2018 zahlten Versicherte bei 2,5 Millionen Hilfsmittelversorgungen 303 Millionen Euro dazu. In rund zwei Dritteln aller Fälle ging es um Hörhilfen; hierfür gaben die Versicherten insgesamt etwa 198 Millionen Euro aus. 48 Prozent der Versicherten entschieden sich für ein Mehrkostengerät, zum Beispiel wegen einer technischen Zusatzausstattung oder besonders kleiner Bauform. Die durchschnittliche Höhe der Mehrkosten von 118 Euro ist daher stark durch diesen Produktbereich geprägt. Ohne Hörhilfen lägen die Aufzahlungen nur bei durchschnittlich 44 Euro.
Der Bericht geht auf das im April 2017 beschlossene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) zurück. Insgesamt handelt es sich um 15,3 Millionen Hilfsmittelversorgungen mit einem Ausgabevolumen um die 3,9 Milliarden Euro. Der Bericht erscheint von nun an jedes Jahr zum 30. Juni.
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Fortbildung und Weiterbildung
Gute Perspektiven
Wer beruflich etwas erreichen möchte, kommt um lebenslanges Lernen nicht herum. Und für MFA waren die Perspektiven noch nie so gut wie heute. Wir stellen attraktive Fortbildungsmöglichkeiten vor.
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Editorial
Bauer sucht Arzt
Stadt. Land. Gesund. – so lautet der Titel einer kürzlich gestarteten Kampagne, mit der die AOK die Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen besonders in den Mittelpunkt stellt. Im Rahmen dieser Kampagne wird die AOK in den nächsten zwei Jahren konkrete Angebote schaffen, um die Versorgungsunterschiede zwischen Stadt und Land anzugleichen.
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leserdialog
Vom Umgang mit schwierigen Patienten
In der letzten Ausgabe hatten wir Sie zu Ihren Erfahrungen im Umgang mit schwierigen Patienten befragt. Die halbwegs gute Nachricht vorweg: Opfer tätlicher Übergriffe von Patienten wurden nur 5 Prozent der Befragten – wobei natürlich jeder Fall ein Fall zuviel ist.
mehr...Moodgym: Häufige Nutzer profitieren besonders
Viel hilft viel – das gilt jedenfalls für die Nutzung des Online-Selbsthilfeprogramme moodgym zur Vorbeugung und Verringerung von depressiven Symptomen. Je häufiger sich Nutzer sich bei moodgym einloggten und je mehr Bausteine des Programms sie durchliefen, desto stärker gingen ihre depressiven Symptome zurück. Das zeigt eine Studie der Uni Leipzig, die jetzt veröffentlicht worden ist. Die Wissenschaftler ziehen daraus den Schluss, dass Ärzte, die ihren Patienten das Programm zur Nutzung empfehlen, regelmäßig danach fragen und mit ihnen über die Inhalte von moodgym sprechen sollten.
Das interaktive Trainingsprogramm moodgym beruht auf Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie und ist ursprünglich von australischen Wissenschaftlern entwickelt worden. Die AOK hat die deutsche Version von moodgym ermöglicht, die von allen Interessierten kostenfrei genutzt werden kann.
www.moodgym.de

Moodgym: Häufige Nutzer profitieren besonders
Seit 1. Mai 2019 ist die Schutzimpfung gegen Gürtelrose für alle Personen ab dem 60. Lebensjahr sowie bei Personen mit einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung ab dem 50. Lebensjahr Kassenleistung.
Für ältere Patienten kann die Gürtelrose ein großes Risiko darstellen. Mit zunehmendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit einer postherpetischen Neuralgie (PHN). Hierbei handelt es sich um Nervenschmerzen, die Wochen bis Monate anhalten können. Die Folge ist eine enorme Beeinträchtigung der Lebensqualität in allen Bereichen.
Diese jahre- oder lebenslang bestehen bleibende Komplikation kann aber durch eine Impfung vermieden werden. Die ständige Impfkommission (STIKO) hat sich für eine Impfung gesunder Menschen ab 60 Jahren mit einem Totimpfstoff gegen Herpes Zoster ausgesprochen.
Auch für immunsupprimierte Patienten und Menschen mit schweren Grunderkrankungen wie HIV, COPD, Diabetes mellitus oder rheumatoider Arthritis gilt die Empfehlung.
Servicestellen mit neuem Angebot
Patienten sollen ab 2020 auch über eine Smartphone-App bundesweit an Arzttermine kommen können. Wir sind sehr weit mit der Entwicklung, sagte KBVChef Dr. Andreas Gassen. Gestartet werden solle Schritt für Schritt in den Regionen. Anfang kommenden Jahres solle das App-Angebot dann flächendeckend verfügbar sein. In der Endbaustufe wird es so sein, dass man, wenn man beispielsweise einen Orthopäden sucht, verschiedene Angebote mit freien Terminen erhält, erläuterte Gassen. Ab Anfang kommenden Jahres sollen auch die telefonischen Servicestellen nicht nur zu Fachärzten vermitteln, sondern auch zu Haus- und Kinderärzten.
Aus der Ärzte Zeitung
Check-up 35: Altersgrenze sinkt
Seit 1. April 2019 gelten die Änderungen an der Gesundheitsuntersuchung Check-up. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Neugestaltung 2018 beschlossen. Bisher konnten sich gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre durchchecken lassen. Seit April ist die erste Vorsorgeuntersuchung ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Zwischen 18 und 35 darf diese Leistung jedoch nur einmalig in Anspruch genommen werden. Zudem ist die Gesundheitsuntersuchung nach dem 35. Geburtstag in jedem dritten Jahr möglich.
Für Patienten, bei denen 2017 ein Check-up durchgeführt worden ist, gilt eine Übergangsfrist: Sie können noch bis zum 30. September 2019 das zweijährige Untersuchungsintervall nutzen. Vereinbart wurde auch, dass Ärzte die Ergebnisse des Check-ups nicht mehr auf dem Formular 30 (Berichtsvordruck Gesundheitsuntersuchung) dokumentieren müssen. Die Dokumentation erfolgt künftig ausschließlich in der Patientenakte.
Der G-BA hatte die Neugestaltung des Check-ups im Juli 2018 beschlossen. Damit wurde eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz umgesetzt, das die Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung vorsieht. Danach wurde der Beschluss durch das Bundesgesundheitsministerium geprüft. Zuletzt legte der Bewertungsausschuss die Vergütung der Leistung fest.
www.aok-gesundheitspartner.de

Editorial
Misstöne vermeiden
Beim Umgang mit kleinen stacheligen Tieren sollte man Vorsicht walten lassen; das gilt natürlich auch für die Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL genannt. Wer sie in der Praxis anbietet, ohne klare Regeln zu beachten, sollte darauf gefasst sein, dass Patienten durchaus irritiert reagieren können.
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